Version 1.0 · Stand: 22. Oktober 2026
Orientierung nach Ziffer 13.5 AGB.
Dieser Schadenkatalog zeigt, welche Spuren am Fahrzeug bei der Rückgabe als normale, alters- und laufleistungsgemäße Abnutzung gelten und welche als Schaden bewertet werden. Er dient nach Ziffer 13.5 AGB als Orientierung für Kunde und Sachverständigen; maßgeblich ist die Bewertung im Einzelfall durch den unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter und Laufleistung. Die Grenzwerte orientieren sich an den in der Branche verbreiteten Rückgabestandards von Leasing- und Fuhrparkgesellschaften.
1.1Normale Abnutzung ist im Mietpreis enthalten und wird nicht berechnet. Dazu gehören Spuren, die bei vertragsgemäßem Gebrauch in der vereinbarten Laufzeit und Laufleistung unvermeidbar entstehen und den Gesamteindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
1.2Schäden sind Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, den Gesamteindruck beeinträchtigen, die Funktion oder Sicherheit beeinträchtigen oder eine fachgerechte Instandsetzung erfordern. Für Schäden gelten die Ziffern 15 bis 16A AGB, insbesondere die Haftungsreduzierung nach Ziffer 16.2 AGB.
1.3Häufung: Mehrere einzelne Spuren, die jeweils noch als Abnutzung gelten, können zusammen einen Schaden bilden, wenn sie sich auf einem Bauteil häufen (siehe die Grenzwerte je Bauteil).
1.4Messung: Längen und Durchmesser werden an der größten Ausdehnung gemessen, die Tiefe von Dellen gegenüber der umgebenden Fläche.
1.5Sonderregeln der AGB gehen diesem Katalog vor: Reifen (Ziffer 5.8 AGB), Bremsen (Ziffer 5.9 AGB), Glasschäden (Ziffer 5.7 AGB), Schäden aus bestimmungswidriger Beanspruchung (Ziffer 5.10 AGB), Reinigung, Kraftstoff, Ladestand und Zubehör (Ziffer 16A AGB).
| Bereich | Normale Abnutzung (wird nicht berechnet) | Schaden (wird berechnet) |
|---|---|---|
| Kratzer und Schrammen | oberflächliche Kratzer, die nicht bis zur Grundierung reichen und sich polieren lassen; Kratzer bis 20 mm Länge; an der Ladekante bis 100 mm | Kratzer über 20 mm (Ladekante über 100 mm); Kratzer bis zur Grundierung oder bis auf das Blech bzw. den Kunststoff |
| Steinschläge | einzelne laufleistungsbedingte Steinschläge bis 2 mm Durchmesser ohne Rost; höchstens fünf je Fläche von 10 × 10 cm | Steinschläge über 2 mm; mehr als fünf je Fläche von 10 × 10 cm; Steinschläge mit Rostansatz |
| Dellen und Beulen | Dellen ohne Lackschaden bis 1 mm Tiefe und 20 mm Durchmesser, höchstens zwei je Bauteil | Dellen über 1 mm Tiefe oder 20 mm Durchmesser; mehr als zwei Dellen je Bauteil; jede Delle mit Lackschaden |
| Türkanten | Lackabschürfungen bis 20 mm ohne Rost | Abschürfungen über 20 mm; Beschädigungen mit Rost oder Verformung |
| Stoßfänger und Anbauteile | oberflächliche Schürfspuren im unteren Bereich, die nicht in den Decklack reichen | Kratzer bis in den Decklack über 20 mm; Risse, Brüche, Verformungen, gelöste Halterungen |
| Dach und Dachreling | Spuren von Dachträgern bis 50 mm ohne Lackschaden | Kratzer oder Dellen durch Dachlasten über 50 mm oder mit Lackschaden |
| Lackzustand insgesamt | leichte Waschanlagenspuren (Swirls), alterungsbedingte Mattigkeit | Verätzungen (z. B. durch Vogelkot oder Baumharz), Farbnebel, unfachmännische Reparaturlackierungen, Folierungs- und Aufkleberreste |
| Korrosion | – | jede Korrosion als Folge einer Beschädigung |
| Bereich | Normale Abnutzung | Schaden |
|---|---|---|
| Felgen | leichte Kratzer ohne Materialabtrag bis 20 mm; leichte Korrosionsmerkmale bzw. Streusalzspuren an der Lackoberfläche bis 20 mm | Bordsteinschäden mit Materialabtrag; Verformungen am Felgenhorn; Risse |
| Radkappen | leichte Kratzer bis 100 mm | Brüche, fehlende Radkappen |
| Reifen | Abnutzung des Profils im Rahmen der Soll-Laufleistung (Ziffer 5.8 AGB) | Schnitte, Beulen, Flankenschäden, ungleichmäßiger Abrieb durch Bordsteinkontakt oder Fahrweise; vorzeitiger Verschleiß nach Ziffer 5.8 AGB |
| Bereich | Normale Abnutzung | Schaden |
|---|---|---|
| Windschutzscheibe | leichte oberflächliche Kratzer und Steinschläge bis 2 mm außerhalb des Sichtfelds des Fahrers | Steinschläge über 2 mm; jeder Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers; Risse; Wischerspuren, die die Sicht beeinträchtigen |
| Seiten- und Heckscheiben | leichte Kratzer ohne Sichtbeeinträchtigung | Risse, Brüche, deutliche Kratzer |
| Scheinwerfer und Leuchten | leichte Oberflächenkratzer, alterungsbedingte Trübung | Risse, Brüche, Feuchtigkeit im Gehäuse als Folge einer Beschädigung, Steinschläge mit Glasbruch |
Für die Abrechnung von Glasschäden gilt Ziffer 5.7 AGB.
| Bereich | Normale Abnutzung | Schaden |
|---|---|---|
| Sitze und Polster | leichte Sitz- und Faltenbildung, normale Abnutzung an Einstiegswangen | Risse, Löcher, Brandlöcher, Schnitte; Flecken, die sich durch übliche Reinigung nicht entfernen lassen |
| Verkleidungen und Armaturen | leichte Kratzer und Abschürfungen am Lenkrad, an Schaltelementen und Kunststoffverkleidungen | starke Kratzer, Brüche, Bohrlöcher, beschädigte oder fehlende Abdeckungen |
| Teppiche und Fußmatten | laufleistungsbedingte Abnutzung | Löcher, Brandflecken, dauerhafte Verfärbungen; fehlende Fußmatten |
| Himmel | – | Flecken, Risse, Ablösungen |
| Kofferraum und Ladekante | Gebrauchsspuren durch übliche Beladung | Risse, Löcher, verformte Ladekante, beschädigte Abdeckungen und Netze |
| Geruch und Verschmutzung | übliche Verschmutzung, die sich durch eine Standardreinigung beseitigen lässt | Rauch- und Tiergeruch, übermäßige Verschmutzung; Abrechnung nach Ziffer 16A AGB |
| Bereich | Normale Abnutzung | Schaden |
|---|---|---|
| Unterboden und Unterfahrschutz | leichte Kratzer und Abschürfungen | Brüche, starke Kratzer, Verformungen, gerissene Verkleidungen oder Hitzeschutzbleche |
| Mechanik und Elektrik | Verschleiß im Rahmen der Wartung nach Herstellervorgabe | Schäden aus bestimmungswidriger Beanspruchung (Ziffer 5.10 AGB); nicht gemeldete Warnmeldungen, die zu Folgeschäden geführt haben (Ziffer 15 AGB) |
| Umbauten | – | nicht genehmigte Ein- oder Umbauten sowie Spuren entfernter Einbauten |
| Schlüssel, Papiere, Zubehör | – | fehlende Schlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I, Ladekabel, Warndreieck, Verbandkasten und sonstiges mitgeliefertes Zubehör; Abrechnung nach Ziffer 16A AGB |
7.1Der Sachverständige bewertet das Fahrzeug bei Rückgabe in Anwesenheit des Kunden oder seines Bevollmächtigten und dokumentiert Schäden mit Fotos und Messwerten im Zustandsbericht (Ziffer 13.5 AGB).
7.2Der Kunde kann Einwände bei der Unterzeichnung vermerken und dem Zustandsbericht innerhalb der Frist nach den AGB widersprechen; bei Streit über den Zustand entscheidet ein Schiedsgutachter nach Ziffer 13.6 AGB.
7.3Unser Tipp: Prüfen Sie das Fahrzeug einige Tage vor der Rückgabe anhand dieses Katalogs und melden Sie Schäden, die während der Laufzeit entstanden sind, über das Kundenportal. So lassen sie sich oft günstiger beheben als bei der Rückgabe.