simplii HOLDING GmbH

Informationen zur Barrierefreiheit

Einleitung

Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie wir geltende gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit unseres Dienstleistungsangebots umsetzen.

Rechtliche Grundlage für Informationspflichten

Diese Übersicht umfasst die folgenden Informationspflichten aus der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, nachfolgend EAA genannt) bzw. aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (nachfolgend BFSG genannt) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (nachfolgend BFSGV genannt):
  • Art. 13 Abs. 2 EAA i.V.m. Anhang V zum EAA
  • Art. 4 Abs. 3 S. 1 EAA i.V.m. Anhang I Abschnitt III (b) zum EAA
  • Art. 4 Abs. 3 S. 2 EAA Anhang I Abschnitt IV (g) zum EAA
  • § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 zum BFSG
  • § 3 Abs. 1 BFSG i.V.m. § 12 Nr. 2 BFSGV
  • § 3 Abs. 1 BFSG i.V.m. § 19 Nr. 1 BFSGV

Barrierefreiheit der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Allgemeine Beschreibung und Erläuterung der Dienstleistungen
Über unsere Webseite bieten wir als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr eine Buchungsfunktion für Fahrzeugvermietung an. Durch Nutzung der Webseite können Sie sich über unsere Fahrzeuge informieren und diese buchen.
  • Fahrzeugvermietung: Miete von PKW bei vorheriger Buchung über die Webseite
  • Fahrzeugkategorien und -auswahl mit detaillierten Informationen
  • Buchungssystem mit Dateneingabe und Zahlungsabwicklung
  • Buchungsverwaltung für Kunden

Beschreibung der Einhaltung der Barrierefreiheit

Bei der Erstellung der Barrierefreiheit der Dienstleistungen haben wir uns an den gesetzlichen Anforderungen gemäß EAA, BFSG und BFSGV orientiert. EN 301 549 als europäisch harmonisierte Norm und die neueste Version der W3C Web Content Accessibility Guidelines (nachfolgend WCAG genannt) dienten als Grundlage. Unter Berücksichtigung der Konformitätsstufen A und AA der WCAG haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.
Wahrnehmbarkeit (Nr. 1 WCAG)
Informationen und Benutzeroberflächenkomponenten müssen für Benutzer in einer Weise präsentierbar sein, die sie wahrnehmen können. Wir haben diese Anforderungen durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
  • Verbesserter Farbkontrast: Wir haben die Farben auf unserer Website angepasst, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten
  • Alternative Texte für Bilder und grafische Inhalte
  • Strukturierte Inhalte mit semantischen HTML-Elementen
  • Skalierbare Schriftarten und responsive Design
Bedienbarkeit (Nr. 2 WCAG)
Benutzeroberflächenkomponenten und Navigation müssen bedienbar sein. Wir haben diese Anforderungen durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
  • Verbesserte Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente sind über die Tastatur erreichbar
  • Überarbeitete HTML-Struktur mit semantischen Elementen wie Buttons, Listen und Eingabefeldern
  • Logische Überschriftenhierarchie (H1, H2, H3)
  • Ausreichend große Touch-Bereiche für mobile Geräte
Verständlichkeit (Nr. 3 WCAG)
Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Diese Anforderungen haben wir durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
  • Klare und verständliche Sprache
  • Konsistente Navigation und Bedienung
  • Hilfestellungen und Erklärungen bei Formulareingaben
  • Verständliche Fehlermeldungen und Bestätigungen
Robustheit (Nr. 4 WCAG)
Inhalte müssen robust genug sein bzw. so dargestellt werden, dass sie von einer großen Anzahl an Benutzern sowie assistive Technologien interpretiert werden können. Diese Anforderungen haben wir durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
  • Optimierte Unterstützung von Screenreadern und assistiven Technologien
  • ARIA-Attribute für bessere Zugänglichkeit
  • Valider HTML-Code für maximale Kompatibilität
  • Unterstützung verschiedener Browser und Geräte

Barrierefreiheit der Telekommunikationsdienste

Um die Barrierefreiheit für alle Kunden zu gewährleisten, bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme an. Kunden können uns per Telefon erreichen, was Menschen mit Sehbehinderungen hilft, die verbale Kommunikation bevorzugen. Für Gehörlose und Schwerhörige gibt es schriftlichen Support über unseren E-Mail-Kontakt und Kontaktformular auf der Website.

Interne Meldestelle zur Barrierefreiheit

Bei Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit unseres Angebots können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Kontaktieren Sie uns dafür gerne unter:

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