Version 1.0 · Stand: 22. Oktober 2026
Ergänzt die AGB der simplii HOLDING GmbH.
Dieses Leistungs- und Preisverzeichnis ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der simplii HOLDING GmbH („AGB“). Es beschreibt die Zusatzleistungen zum Auto-Abo, die Leistungen der Mitgliedschaft sowie die Bedingungen für Standortlieferung und Standortabholung. Begriffe, die in den AGB definiert sind, haben hier dieselbe Bedeutung. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge nach Ziffer 1.6 AGB; die Vertragsbestätigung geht stets vor.
1.1Die Miete des Auto-Abos, die Preise der Zusatzleistungen, Mitgliedsbeitrag und Verwaltungspauschale der Mitgliedschaft sowie die Preise für Standortlieferung und Standortabholung hängen vom Fahrzeug, von Laufzeit und Laufleistung bzw. von der Größe des Fuhrparks ab. Sie werden vor der Bestellung in der Bestellübersicht bzw. im Angebot ausgewiesen und in der Vertragsbestätigung bzw. der Bestätigung der Mitgliedschaft verbindlich festgehalten.
1.2Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.3Pauschalen und sonstige Entgelte, etwa für Reinigung, fehlenden Kraftstoff, Schlüssel- oder Kennzeichenverlust, die Autorisierung weiterer Fahrer, die Anpassung der Laufleistung und die Bearbeitung von Verkehrsverstößen, regeln die AGB abschließend (Ziffer 16A AGB).
2.1Den Leistungsumfang des Auto-Abos regeln die Ziffern 5 und 6 AGB abschließend. Im Überblick umfasst die monatliche Miete insbesondere Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag, Wartung nach Herstellervorgabe, Hauptuntersuchung, Bereifung einschließlich Reifenwechsel, Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, Zustandsbericht bei Rückgabe, Schadenmanagement sowie das Kundenportal mit Fahrzeug-Cockpit und digitalem Fahrtenbuch. Nicht enthalten sind insbesondere Kraftstoff, Ladestrom, nachzufüllende Betriebsflüssigkeiten und Ladeinfrastruktur.
3.1simplii Protect: Im Vollkaskoschadenfall entfallen der Prämienaufschlag nach Ziffer 16.11 AGB und die Berechnung des merkantilen Minderwerts nach Ziffer 16.8 AGB (Ziffer 5.5 AGB).
3.2simplii Protect Plus: Nur zusammen mit simplii Protect buchbar. Einmal je vollem Vertragsjahr entfällt im Vollkaskoschadenfall die Selbstbeteiligung (Ziffer 5.6 AGB).
3.3simplii Glas: simplii trägt bei Steinschlag und sonstigen Glasbruchschäden an der Fahrzeugverglasung die Kosten von Reparatur bzw. Austausch einschließlich Kalibrierung der Assistenzsysteme; Einzelheiten und Ausnahmen regelt Ziffer 5.7 AGB.
3.4Zusatzleistungen werden je Fahrzeug bei der Bestellung gebucht und gelten für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Auto-Abos. Welche Zusatzleistungen für ein Fahrzeug gebucht sind und zu welchem Preis, ergibt sich aus der Vertragsbestätigung.
4.1Leistungen. Die Mitgliedschaft (Ziffern 2A und 2B AGB) umfasst für alle Fahrzeuge in der Verwaltung durch simplii, auch für Fahrzeuge, die der Kunde nicht von simplii mietet:
4.2Nicht enthalten sind Kosten Dritter (z. B. Werkstatt-, Gutachter-, Tank- und Ladekosten, Bußgelder, Versicherungsprämien für Fahrzeuge, die nicht von simplii gemietet sind), die Bereitstellung von Tank- oder Ladekarten sowie Rechts- und Steuerberatung. Die Fuhrparkanalyse ist eine Dienstleistung ohne Erfolgsgarantie (Ziffer 2B.2 AGB).
4.3Preis und Staffel. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist nach der Anzahl der Fahrzeuge in der Verwaltung durch simplii gestaffelt; zusätzlich fällt je Fahrzeug in der Verwaltung eine monatliche Verwaltungspauschale an (Ziffer 2A.2 AGB). Staffel und Beträge ergeben sich aus dem Angebot und der Bestätigung der Mitgliedschaft.
4.4Laufzeit. Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird (Ziffer 2A.3 AGB).
5.1Leistung. Bei Buchung liefert simplii das Fahrzeug an eine vom Kunden benannte Geschäftsadresse in Deutschland bzw. holt es bei Vertragsende dort ab (Ziffer 7.9 AGB). Nicht beliefert werden Inseln ohne feste Straßenverbindung zum Festland.
5.2Termin. simplii schlägt dem Kunden nach Bereitstellung des Fahrzeugs bzw. mindestens zehn Werktage vor Vertragsende einen Termin vor. Lieferung und Abholung erfolgen an Werktagen zwischen 8:00 und 18:00 Uhr in einem Zeitfenster von zwei Stunden, das simplii spätestens zwei Werktage vorher bestätigt. Der Kunde kann einen bestätigten Termin bis zwei Werktage vorher kostenfrei verschieben.
5.3Übergabeort. Der Kunde sorgt für einen frei zugänglichen, zum Rangieren geeigneten Abstellplatz auf oder unmittelbar an der Geschäftsadresse. Zufahrten, die für das Fahrzeug nicht geeignet sind (z. B. zu niedrige Tiefgaragen), teilt der Kunde vorher mit.
5.4Übergabe. Das Fahrzeug wird nur an eine nach Ziffer 7.6 AGB berechtigte Person übergeben, die sich mit amtlichem Lichtbildausweis und gültiger Fahrerlaubnis ausweist. Beide Seiten unterzeichnen das Übernahme- bzw. Rückgabeprotokoll (Ziffern 7 und 13 AGB).
5.5Abholung. Zur Abholung stellt der Kunde das Fahrzeug mit allen Schlüsseln, Papieren und mitgeliefertem Zubehör bereit; im Übrigen gilt Ziffer 13 AGB. Die Zustandsbewertung nach Ziffer 13.5 AGB findet bei der Abholung an der Geschäftsadresse statt.
5.6Wartezeit und vergebliche Anfahrt. Ist zu Beginn des bestätigten Zeitfensters niemand Berechtigtes anwesend, wartet der Fahrer 30 Minuten. Scheitert die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet er für den neuen Termin erneut den vereinbarten Preis der Standortlieferung bzw. -abholung.
5.7Laufleistung. Bei Standortlieferung und -abholung zählen die Kilometer der Überführung nicht zur Laufleistung des Kunden; maßgeblich sind die Kilometerstände der Protokolle bei Übergabe an den Kunden und Übernahme vom Kunden (Ziffer 9 AGB).
5.8Preis. Der Preis ergibt sich aus der Bestellübersicht und der Vertragsbestätigung (Ziffer 1.1).
Änderungen dieses Leistungs- und Preisverzeichnisses gelten für laufende Verträge nur nach Maßgabe von Ziffer 2A.4 AGB (Mitgliedschaft) bzw. Ziffer 24.2 AGB. Bereits in der Vertragsbestätigung vereinbarte Preise bleiben unberührt.